Viele Unternehmen leiden aktuell weiterhin unter der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen. Das gilt auch für Betriebe aus der Reisebranche. Die Bundesregierung unterstützt mit der Überbrückungshilfe III die, die es besonders hart getroffen hat. Sie können jetzt unter anderem mit staatlicher Förderung neue Marketingmaßnahmen etablieren und geschäftliche Prozesse optimieren und erhalten bis zu 90 Prozent der Kosten ersetzt. Sinnvoll kann für Reiseveranstalter zum Beispiel die Investition in eine effizienzsteigernde Digitalisierung mit der Software tourware sein.
- Im Rahmen der Überbrückungshilfe III übernimmt der Staat oft 90% der Kosten
- Die Überbrückungshilfe 3 lässt sich nutzen um die eigene Webseite zu entwickeln
- Der Förderzeitraum gilt von Januar bis Juni 2020 und beträgt 200.000€ pro Monat
Wer an starken Umsatzeinbußen leidet, erhält Hilfe
Die Überbrückungshilfe III der Bundesregierung läuft von Anfang Januar bis Ende Juni 2021. Hilfe aus diesem Programm steht einerseits Unternehmen mit einem plötzlichen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zu. Die Unternehmer müssen diesen Umsatzeinbruch im Zeitraum von April bis Dezember 2020 für zwei aufeinanderfolgende Monate im Vergleich zu den Vorjahresmonaten nachweisen.
Alternativ muss der Unternehmer über den gesamten Zeitraum von April bis Dezember 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent dokumentieren, wiederum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dann hat er ebenfalls Anspruch auf Hilfe. Nicht zuletzt sind diejenigen Unternehmen förderfähig, die im November und Dezember 2020 mindestens 40 Prozent weniger Umsatz gemacht haben als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres. Um Anspruch auf Gelder aus der Überbrückungshilfe III zu haben, dürfen sie jedoch nicht zugleich Gelder aus der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe, Dezemberhilfe) erhalten. Etwas andere Regeln gelten für junge Betriebe, denen kein Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum möglich ist.
Der Staat übernimmt bis zu 90 Prozent der Fixkosten
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III übernimmt der Staat oft einen hohen Anteil an Fixkosten wie Mietzahlungen für Geschäftsräume, Leasingraten sowie betriebliche Ausgaben für Leistungen wie gelieferte Elektrizität, Heizung und Reinigung. Darüber hinaus können Unternehmer beispielsweise Hilfen für Lizenzgebühren sowie Marketing- und Werbekosten in Anspruch nehmen. Letzteres gilt bis zu einer Höhe der entsprechenden Kosten aus dem Jahr 2019. Junge Unternehmen erhalten über die gesamte Laufzeit der Überbrückungshilfe III maximal 800.000 Euro. Für andere Unternehmen liegt die maximale Fördersumme bei 200.000 Euro pro Monat. Verzeichnen sie einen Umsatzrückgang von über 70 Prozent, übernimmt der Staat 90 Prozent ihrer Fixkosten. Bei einem Umsatzrückgang von 50 bis zu 70 Prozent, erhält man 60 Prozent der Fixkosten vom Staat. Und liegt die Umsatzeinbuße bei über 30 Prozent, gibt es immer noch 40 Prozent der Fixkosten als staatliche Beihilfe.
Hilfen als Chance zur Digitalisierung nutzen
Da der Staat sich im Rahmen der Überbrückungshilfe III an Werbe- und Marketingkosten sowie an Lizenzgebühren beteiligt, können Reiseveranstalter die staatlichen Mittel unter anderem für eine gewinnbringende erweiterte Digitalisierung nutzen. Dazu kann zum Beispiel der Auf- oder Ausbau der eigenen Website mit umfangreichen Buchungsmöglichkeiten gehören. Aber nicht nur.
Die Digitalisierung bietet Akteuren der Tourismusbranche wie Reiseveranstaltern heute zahlreiche Möglichkeiten, ihre geschäftlichen Prozesse zu optimieren. Sie können mit passender Softwareunterstützung wichtige Arbeitsschritte beschleunigen, Fehler in der Präsentation von Reiseangeboten minimieren und so ihren Umsatz und Erfolg steigern. Ein Beispiel für die enormen Möglichkeiten der Digitalisierung in der Branche liefert die Software tourware des gleichnamigen Unternehmens aus Stolberg bei Aachen.
tourware lässt sich ganz einfach und nahtlos in bestehende Internetauftritte der Reiseveranstalter einbinden und unterscheidet sich damit von vielen konkurrierenden Produkten. Mit tourware sparen Reiseveranstalter Zeit bei der Aufgabe, ihre Reisen attraktiv im Netz zu präsentieren. Sie veröffentlichen Reiseangebote mit wenigen Klicks nicht nur auf der eigenen Website, sondern zusätzlich auf bekannten Tourismusportalen. tourware unterstützt Reiseveranstalter zudem bei der Kalkulation von Reisepreisen und informiert bei einer Onlinebuchung automatisch alle relevanten Akteure wie etwa Hotels oder Fluglinien.
Durch die automatisierten Prozesse sparen Reiseveranstalter oft viel Zeit und Geld. Es kann deshalb sehr sinnvoll sein, einen Teil staatlicher Hilfen in Lizenzgebühren für eine Software wie tourware zu investieren. Reiseveranstalter sollten zumindest einmal über diese Möglichkeit nachdenken.